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Einwohnerkontrolle Identitätskarte

Identitätskarten können am Schalter der Einwohnerkontrolle beantragt werden.

Dazu benötigen wir:

  • Ihre persönliche Vorsprache zwecks Unterschrift (ab 7. Altersjahr)
  • Bei minderjährigen Personen ist eine Einwilligungserklärung des sorgeberechtigten, nicht anwesenden Elternteils notwendig (Formular Einwilligungserklärung)
  • 1 Passfoto in sehr guter Qualität (darf nicht älter als 1 Jahr sein). Das Foto können Sie uns nach Absprache auch digital per [javascript protected email address] zustellen.
  • Die alte Identitätskarte
  • Bei Verlust oder Diebstahl der Identitätskarte ist eine Verlustanzeige der Polizei notwendig

Die Gebühr (inkl. Fr. 5.-- Portogebühren) für eine Identitätskarte beträgt für Erwachsene Fr. 70.--, für Kinder (bis 18. Altersjahr) Fr. 35.-- und ist bei der Antragsstellung am Schalter zu bezahlen.

Die Herstellung der Identitätskarte dauert max. 10 Arbeitstage.

Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die Identitätskarte vorraussichtlich ab dem 2. November 2026 nur noch beim Passbüro Schaffhausen beantragt werden kann. Diese Anpassung erfolgt aufgrund einer Änderung der Vollziehungsverordnung über die Ausstellung von Ausweisen für Schweizer Staatsangehörige.