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Einwohnerkontrolle Drittmeldepflicht

Personen, die Wohn- oder Geschäftsräume vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, sind drittmeldepflichtig.

Sie melden der Einwohnerkontrolle zu- oder wegziehende Mieterinnen und Mieter mit Ein- und Auszugsanzeige oder online.

Weitere Informationen finden Sie hier.