Einwohnerkontrolle
Wegzug
eUmzugCH: Wohnortwechsel online melden
Mit dem Link eUmzug können Sie Ihren Wohnortwechsel online melden.
Wer in eine Gemeinde zuzieht, in ihr umzieht oder aus der Gemeinde wegzieht, hat dies gemäss Art. 89 Abs. 1 des Gemeindegesetzes des Kantons Schaffhausen innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden.
Eine Abmeldung kann auch persönlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Die Einwohnerkontrolle stützt sich auf den Grundsatz von Treu und Glauben.
wegzug ins ausland
Beim Wegzug ins Ausland bitte vorab bei der Kantonalen Steuerverwaltung, J.J. Wepfer-Strasse 6, 8200 Schaffhausen, vorsprechen.

