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Einwohnerrat Einwohnerrat

Der Einwohnerrat (das Gemeindeparlament) besteht aus 13 Mitgliedern. Er wird durch die Stimmberechtigten nach dem Grundsatz der Verhältniswahl (Proporzsystem) auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Die jetzige Amtsperiode dauert bis Ende 2024. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Rat aus, so rückt von den Nichtgewählten der gleichen Partei, bzw. gleichen Liste nach, wer am meisten Stimmen erhalten hat und bereit ist, das Mandat anzunehmen.

Der Einwohnerrat ist die oberste gesetzgebende Gemeindebehörde. Er entscheidet über grundlegende Geschäfte. Er hat die Oberaufsicht über die anderen Behörden und die Verwaltung. Die Sitzungen finden normalerweise jeweils an einem Dienstag um 20:00 Uhr im Saal des Restaurant Gemeindehaus oder in der Zimmerberghalle statt. Sie sind öffentlich.

Die Arbeit des Einwohnerrats findet neben den Plenumssitzungen vor allem in verschiedenen Kommissionen statt. Es bestehen Sachkommissionen, welche die Vorlagen und Berichte des Gemeinderats zuhanden des Ratsplenums vorberaten. Für einzelne gewichtige Geschäfte setzt der Rat zudem Spezialkommissionen ein. Für die Oberaufsicht über Gemeinderat und Verwaltung ist die Geschäftsprüfungskommission zuständig. Die Kommissionssitzungen sind nicht öffentlich.

Die Geschäftsordnung des Einwohnerrats beschreibt die Aufgaben des Einwohnerrats.

Sitzungstermine 2024
- Dienstag, 16. Januar 2024
- Dienstag, 26. März 2024
- Dienstag, 7. Mai 2024
- Dienstag, 2. Juli 2024
- Dienstag, 20. August 2024
- Dienstag, 24. September 2024
- Dienstag, 29. Oktober 2024
- Dienstag, 10. Dezember 2024