Einwohnerkontrolle
Zuzug
eUmzugCH: Wohnortwechsel online melden
Mit dem Link eUmzug können Sie Ihren Wohnortwechsel online melden.
Wer in eine Gemeinde zuzieht, in ihr umzieht oder aus der Gemeinde wegzieht, hat dies gemäss Art. 89 Abs. 1 des Gemeindegesetzes des Kantons Schaffhausen innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden.
Bei einer Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
Schweizer
- Familienbüchlein inkl. Geburtsscheine Kinder (für Familien)
- Gerichtliche oder behördliche Sorgerechtsregelung für Kinder (bei getrennt lebenden Eltern)
- Schweizer Krankenkassennachweis (Police oder Medicard)
- Mietvertrag oder schriftliches Einverständnis der Verwaltung (bei Untermiete)
- ID
Ausländische Staatsangehörige
Bitte beachten Sie, dass der Anmelde- resp. Umzugsprozess für ausländische Staatsangehörige ab sofort in zwei Schritten erfolgt:
Schritt 1: An-/Ummeldung bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Beringen. Dieser Prozess ist mit gewissen Ausnahmen auch via eUmzug möglich.
Schritt 2: An-/Ummeldung beim Migrationsamt des Kantons Schaffhausen
Nach erfolgter Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle Beringen erhält das Migrationsamt des Kantons von dieser eine entsprechende Mitteilung.
Alle Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: Migrationsamt
Zuzug aus dem Ausland (E-UMZUG nicht möglich)
- Gültiger Reisepass / Personalausweis
- Eheschein
- Geburtsscheine Kinder
- Gerichtliche oder behördliche Sorgerechtsregelung für Kinder (bei getrennt lebenden Eltern)
- Mietvertrag oder schriftliches Einverständnis der Verwaltung (bei Untermiete)
- Schweizer Krankenkassennachweis (Police oder Medicard) bis spätestens drei Monate nach der Wohnsitznahme in der Schweiz (Art. 3 Abs. 1 KVG)
- Ermächtigung zur Visumserteilung (nur Drittstaatsangehörige)
Zuzug aus anderem Kanton (e-umzug für drittstaatsangehörige nicht möglich)
- Gültiger Reisepass / Personalausweis
- Original Ausländerausweis
- Eheschein
- Geburtsscheine Kinder
- Gerichtliche oder behördliche Sorgerechtsregelung für Kinder (bei getrennt lebenden Eltern)
- Mietvertrag oder schriftliches Einverständnis der Verwaltung (bei Untermiete)
- Schweizer Krankenkassennachweis (Police oder Medicard)
Der Kantonswechsel von Drittstaatsangehörigen muss vor dem Umzug beim Migrationsamt beantragt werden.
Zuzug aus dem Kanton Schaffhausen (e-Umzug möglich)
- Gültiger Reisepass / Personalausweis
- Original Ausländerausweis
- Eheschein
- Geburtsscheine Kinder
- Gerichtliche oder behördliche Sorgerechtsregelung für Kinder (bei getrennt lebenden Eltern)
- Mietvertrag oder schriftliches Einverständnis der Verwaltung (bei Untermiete)
- Schweizer Krankenkassennachweis (Police oder Medicard)

