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Öffentliche Planauflage Gewässerräume (Planauflage bis 08.03.2017)

Öffentliche Planauflage nach Einwohnerratsbeschluss

An der Einwohnerratssitzung vom 10. Januar 2017 hat der Einwohnerrat der Gemeinde Beringen der Ausscheidung der Gewässerräume zugestimmt. Gestützt auf Art. 11 Abs. 3 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz) vom 1. Dezember 1997 werden folgende Unterlagen öffentlich aufgelegt: 



  • Änderung Bau- und Nutzungsordnung

  • Änderung Zonenplan aufgrund der Ausscheidung der Gewässerräume über das gesamte Gemeindegebiet


Die Unterlagen liegen mit dem zugehörigen Planungsbericht vom 17. Februar bis 8. März 2017 in der Gemeindeverwaltung während den Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr / 14.00 bis 17.00 Uhr, Mittwoch zusätzlich bis 18.00 Uhr) zur Einsichtnahme auf. Wer von der Ausscheidung der Gewässerräume berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse daran dartut, kann gemäss Art. 16 ff. des Gesetzes über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen vom 20. September 1971 innert der Auflagefrist schriftlich Rekurs beim Regierungsrat des Kantons Schaffhausen erheben. Die Rekursschrift muss einen Antrag und seine Begründung enthalten und ist zu unterzeichnen.

Die Unterlagen können hier eingesehen und heruntergeladen werden:


Übersicht Planaufteilung
Lieblosentalbach 01
Lieblosentalbach 02
Lieblosentalbach 03
Lieblosentalbach 04
Lieblosentalbach 05
Hüllsteingraben
Gretzengraben 01
Gretzengraben 02
Püntgraben 01
Püntgraben 02
Furtgraben
Neuwisenbach
Änderungen Bau- und Nutzungsordnung
Planungsbericht inkl. Anhang Gewässerräume Beringen