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Einbürgerungen von Schweizer und Schweizerinnen



 

Als Schweizer Bürgerin bzw. Bürger haben Sie die Möglichkeit, das Bügerrecht der Gemeinde Beringen nach 2 Jahren Wohnsitz in Beringen zu beantragen.

Dokumente für die Einbürgerung

  1. Schriftliches Gesuch mit Angabe der Gründe, welche den Gesuchsteller bzw. die Gesuchstellerin zur Einbürgerung bewegen.
  2. Kurzer Lebenslauf
  3. Ausweis über den Zivilstand (erhältlich beim Zivilstandsamt des Heimatortes, Dokumente jeweils nicht älter als 6 Monate)
  4. Wohnsitzbescheinigungen für 2 Jahre (nicht älter als 1 Monat, erhältlich bei der Einwohnerkontrolle)
  5. Erklärung über Beibehaltung oder Verzicht des bisherigen Heimatortes

Einbürgerungsgebühren:
Für Schweizer Bürgerinnen und Bürger betragen die Gemeindegebühren für den Entscheid über die Erteilung des Bürgerrechts Fr. 250.-- für die Gemeinde. Wer sich um das Bürgerrecht bewirbt kann verpflichtet werden, die Verfahrenskosten sicherzustellen. Schweizerinnen und Schweizern, die bereits 12 Jahre ununterbrochen Wohnsitz in Beringen haben wird das Gemeindebürgerrecht unentgeltlich erteilt. Ortsabwesenheit zur beruflichen Ausbildung unterbricht die Aufenthaltsdauer nicht. Allfällige Barauslagen können separat verrechnet werden.

Kontakt / Kontaktperson: Gemeinderatskanzlei Beringen
Florian Casura
052 687 24 19
Email: 
Webseite: 
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