Die Kanzlei der Erbschaftsbehörde ist zuständig für die Beurkundung, Erstellung und Aufbewahrung von Ehe-, Erb- und Erbverzichtsverträgen sowie öffentlichen letztwilligen Verfügungen. Bei Ehe-, Erb- und Erbverzichtsverträgen handelt es sich um güter- und erbrechtliche Verträge zwischen den Ehegatten. Bei Erbverzichtsverträgen sind allenfalls auch noch weiteren Parteien involviert. Die Verträge werden abgeschlossen um, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, für die Regelung des Nachlasses beim Versterben einer der Vertragsparteien vorzusorgen und die Ansprüche zu definieren.
Bei einer öffentlichen letztwilligen Verfügung handelt es sich um ein mit dem Computer verfasstes Testament. Grundsätzlich muss ein Testament, damit es gültig ist, von Anfang bis Schluss (inklusive Datum) von Hand geschrieben und unterzeichnet sein. Für Menschen, denen es nicht möglich ist, ein Testament auf diese Art zu verfassen, gibt es die Möglichkeit eine öffentlichen letztwillige Verfügung zu erstellen bzw. erstellen zu lassen.
All diese Dokumente sind öffentlich beurkunden zu lassen, je nach dem unter Mitwirkung von zwei Zeugen.
Erstellung und Beurkundung von Ehe-, Erb- und Erbverzichtsverträgen / öffentlichen letztwilligen Verfügungen
Die Kanzlei der Erbschaftsbehörde steht Ihnen für die Beratung und die Erstellung eines Ehe-, Erb- und Erbverzichtsvertrages oder einer öffentlichen letztwilligen Verfügung gerne zur Verfügung. Sie können dafür jedoch auch die Dienste eines Rechtsanwaltes, einer Bank usw. in Anspruch nehmen. Für die Beurkundung des Dokumentes ist jedoch ausschliesslich die am Ort der Beurkundung zuständige Urkundsperson befugt. In Beringen ist dies der Schreiber der Erbschaftsbehörde sowie seine Stellvertreterin.
Schirmlade
Für die sichere Verwahrung von Ehe-, Erb- und Erbverzichtsverträgen sowie von jeglicher Art von Testamenten führt die Kanzlei der Erbschaftsbehörde eine Schirmlade. Gegen eine einmalige Depotgebühr können diese Dokumente dort in Verwahrung gegeben werden. Im Todesfall werden diese dann anlässlich der erbschaftsamtlichen Inventaraufnahme automatisch eröffnet.
Gebühren
Errichtung, Aufhebung von Eheverträgen, Erbverträgen, öffentlichen letztwilligen Verfügungen oder Beratungen, je nach Zeitaufwand Fr. 100.-- bis Fr. 750..-- Beurkundung vorstehender Verträge Fr. 250.-- Depotgebühren Schirmlade (einmalig) Fr. 150.--
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