1. Schritt: Organisation Bestattung
- Bitte beachten Sie, dass jenes Bestattungsamt zu kontaktieren ist, wo die Beerdigung stattfinden soll.
- Sofortige Meldung des Todesfalls auf der Gemeindeverwaltung des Wohnortes des/der Verstorbenen, sofern dies nicht durch jemand anders bereits erledigt wurde (Heimleitung, Arzt etc.)
- Benachrichtigung der nächsten Angehörigen Kontaktieren Sie die Gemeinde, wo die Bestattung stattfinden soll, damit diese organisiert werden kann. Auf der Gemeinde werden Sie über die möglichen Bestattungsarten orientiert. In Beringen sind dies:
- ohne Kremation:
- Beisetzung in einem Erdgrab
- bei Kremation:
- Beisetzung in einem neuen Erdgrab
- Beisetzung in einem bestehenden Erdgrab
- Beisetzung in einer Urnennische
- Beisetzung im Gemeinschaftsgrab
- Festlegung des Termins und der Art der Beisetzung nach Rücksprache mit dem Pfarrer und den nächsten Angehörigen und Mitteilung an die Gemeinderatskanzlei. Diese wird dann die Bestattung organisieren. Die Bestattung bzw. Kremation soll nicht früher als 36 Stunden und nicht später als 7 Tage nach dem Tod erfolgen. Die Bestattungen finden in der Regel von Montag bis Freitag ab 11.00 Uhr und ab 13.30 Uhr statt. Die üblichen Bestattungskosten für Einwohnerinnen und Einwohner übernimmt die Gemeinde Beringen. Für den allgemeinen Friedhofunterhalt wird ein einmaliger Betrag von Fr. 250.-- bei Kinder- und Fr. 500.-- bei Erwachsenenbestattungen erhoben. Für Auswärtige, in Beringen bestattete Personen, wird der doppelte Betrag erhoben.
- Formulieren und Gestalten der Todesanzeige, Erteilen des Druckauftrages, Anzeigenauftrag an Zeitungen
- Festlegung der Art der Abdankungsfeier nach Rücksprache mit dem Pfarrer oder derjenigen Person, welche die Abdankungsrede hält.
- Orientierung weiterer geschäftlich oder privat verbundener Personen wie Arbeitgeber, Geschäftspartner und Vermieter.
- Organisation des Leidmahls
2. Schritt: Private Erledigungen
- Benachrichtigung der Pensionskasse sowie der Versicherungen. Kontrolle und wo nötig Kündigung von laufenden Verträgen wie Mietverträge, Abonnemente von Zeitungen und Zeitschriften, Telefonanschluss, Elektrizität etc. Meistens benötigen Sie für diese Benachrichtigungen einen Todesschein, diesen erhalten Sie beim Zivilstandsamt Schaffhausen.
- Eventuell die Ergreifung von Sicherungsmassnahmen durch Mitglieder der Erbengemeinschaft prüfen wie zum Beispiel Widerruf allfälliger Bank- und Postcheckvollmachten Dritter, Beantragen der Siegelung.
- Informieren von Vereinen und Gesellschaften, bei denen die/der Verstorbene Mitglied war.
- Antrag für Witwen-, Witwer- und/oder Waisenrente bei der AHV-Ausgleichskasse und Pensionskasse stellen.
- Sammeln aller notwendigen Unterlagen für die Errichtung eines Erbschaftsinventars.
Nach einem Monat nimmt die Erbschaftsbehörde Beringen mit den Erben Kontakt auf für die Vereinbarung eines Termins für die Inventaraufnahme und Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen. |