Urnenstandorte und Öffnungszeiten
Büro Einwohnerkontrolle Freitag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Gemeindeverwaltung Zentrum Zelg Samstag 19.00 - 20.00 Uhr und Sonntag 10.00 - 11.00 Uhr
Garage Engehof Freitag 18.00 - 19.00 Uhr
Möglichkeiten zur Ausübung des Stimmrechtes
- an der Urne
- Wenn Sie Ihren Stimmzettel persönlich in die Urne legen, müssen Sie Ihren Stimmrechtsausweis, welchen Sie mit dem Stimmmaterial erhalten haben, abgeben. Ohne diesen Auweis muss Ihnen die Stimmabgabe vom Wahlbüro verweigrt werden.
- Die Stimmabgabe durch eine Stellvertreteirn oder einen Stellvertreter ist von den folgendnen Fällen möglich:
- Im gleichen Haushalt lebende stimmberechtigte Personen dürfen sich bei der Stimmabgabe vertreten.
- Stimmberechtigte, die das 65. Altersjahr zurückglegt haben, sowie Kranke und Gebrechliche dürfen sich durch eine andere stimmberechtite Person vertreten lassen.
- briefliche Stimmabgabe
Für die briefliche Stimmabgabe gehen Sie wie folgt vor:
- Stimm- bzw. Wahlzettel ausfüllen und in ein neutrales Couvert legen und verschliessen
- Das neutrale Couvert mit den Stimmzetteln zusammen mit dem Stimmrechtsausweis in das Zustellcouvert legen, in welchem Sie das Stimmmaterial von der Gemeinde erhalten haben (auf der Rückseite des Stimmrechtsausweis befindet sich die für die Rücksendung im Zustellcouvert vorgedruckte Adresse der Gemeinderatskanzlei für den Rückversand)
- Das Zustellcouvert verschliessen und auf der Rückseite unterschreiben
- Das Zustellcouvert frankieren und an die Gemeinderatskanzlei retournieren
- Ihre Abstimmungs- und Wahlzettel müssen bis spätestens Samstag, 12.00 Uhr vor dem Abstimmungssonntag bei der Gemeinderatskanzlei eintreffen.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn
- die Unterschrift der stimmberechtigten Person auf dem Zustellcouvert fehlt;
- das Zustellcouvert mehr als einen oder keinen Stimmrechtsausweis enthält;
- das Zustellcouvert verspätet eintrifft.
Wahlgebühren Die Teilnahme an den eidgenössischen, kantonalen und Gemeindeabstimmungen und Wahlen ist im Kanton Schaffhausen bis zum 65. Altersjahr obligatorisch. Wer diese Pflicht ohne Entschuldigung versäumt, hat drei Franken zu bezahlen. Hatten Sie keine Gelegenheit, an der Abstimmung bzw. Wahl teilzunehmen oder haben Sie den Termin verpasst, dann können Sie bis max. 3 Tage nach dem Abstimmungssonntag ihren Stimmrechtsausweis der Einwohnerkontrolle Beringen zukommen lassen. Wenn Sie dies nicht tun wird Ihnen für jede verpasste Abstimmung bzw. Wahl Ende Jahr eine Wahlgebühr von Fr. 3.-- in Rechnung gestellt.
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