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Beglaubigungen

 

Beglaubigungen von Unterschriften

Bei der Beglaubigung einer Unterschrift bestätigt die Gemeinderatskanzlei, die Echtheit einer Unterschrift auf einem Dokument. Für eine solche Beglaubigung muss der bzw. die Unterzeichnende persönlich mit dem zu beglaubigenden Dokument auf der Gemeinderatskanzlei erscheinen. Er oder Sie hat sich durch ein amtliches Ausweispapier(Reisepass oder Identitätskarte) auszuweisen und seine bzw. ihre Unterschrift vor dem Urkundsbeamten der Gemeinderatskanzlei zu leisten.

Gebühr pro Exemplar: Beglaubigung Unterschrift       Fr. 20.00
                                         Beglaubigung Unterschrift 
                                         auf vorgedrucktem Formular    Fr. 10.00


Beglaubigungen von Fotokopien

Bei der Beglaubigung einer Fotokopie bestätigt die Gemeinde, dass eine Fotokopie mit dem Originaldokument übereinstimmt. Der Gesuchsteller bzw. die Gesuchstellerin muss mit dem Originaldokument auf der Gemeinderatskanzlei vorbeikommen.

Gebühr pro Exemplar: Beglaubigung von Fotokopie   Fr. 10.00

Kontakt / Kontaktperson: 

Gemeinderatskanzlei Beringen
Andrina Weber
052 687 24 18

Email: 
Webseite: 
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