Wenn Sie sich in unserer Gemeinde niederlassen und Schweizer Bürger sind, so müssen Sie nach der Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle Ihren Heimatschein hinterlegen. Sobald wir Ihre Daten im Computer erfasst haben, wird Ihnen ein Schriftenempfangsschein zugestellt, worauf vermerkt ist, dass Sie Ihre Schriften bei uns hinterlegt haben.
Bei einem allfälligen Wegzug aus unserer Wohngemeinde benötigt die Einwohnerkontrolle den Schriftenempfangsschein, damit Ihnen der Heimatschein wieder ausgehändigt werden kann.
WICHTIG: Schriftenempfangsschein gut aufbewahren.
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