Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Ausländerausweises müssen Sie dies unverzüglich einer Polizeidienststelle persönlich melden. Dort wird eine Verlustanzeige ausgestellt.
Sie sind Bürger eines EG/EFTA-Staates
- Sie geben die Verlustanzeige und ein neues Passfoto am Schalter der Einwohnerkontrolle ab.
- Diese Unterlagen werden dann dem Kantonalen Ausländeramt zugestellt.
Sie sind Bürger eines Drittstaates
- Am Schalter der Einwohnerkontrolle können Sie das Formular „Gesuch Ausländerbewilligung (B1)“ anfordern.
- Anschliessend füllen Sie dieses Formular komplett und wahrheitsgetreu aus und unterschreiben es.
- Zudem muss Ihr Arbeitgeber noch die Rückseite ausfüllen und unterschreiben.
- Schliesslich kommen Sie mit dem ausgefüllten Formular B1, der Verlustanzeige und einem neuen Passfoto am Schalter der Einwohnerkontrolle vorbei.
- Diese Unterlagen werden dann dem Kantonalen Ausländeramt zugestellt.
Taucht der gestohlene/verlorene Ausweis wieder auf, so müssen Sie diesen entweder beim Kantonalen Ausländeramt, Stadthausgasse 10, 8200 Schaffhausen, oder bei der Einwohnerkontrolle abgeben, damit dieser annulliert werden kann.
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