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Abmeldung in der Wohngemeinde bei Auslandaufenthalt

Sie verlassen unsere Gemeinde?

Wenn Sie für mehr als 3 Monate ins Ausland gehen, ist in der Regel eine Abmeldung vorgesehen. Allerdings können Ausnahmen gemacht werden, wenn der Aufenthalt nicht länger als ein Jahr dauert. Besprechen Sie Ihren Auslandaufenthalt mit unserer Einwohnerkontrolle und unserer Steuerverwaltung.

Sie sind Schweizer Bürger

Wir brauchen für die Abmeldung:

  • die neue Wohnadresse
  • den Schriftenempfangsschein


Militärdienstpflichtige müssen zudem die militärischen Vorschriften beachten. Dafür ist das Amt für Militär und Zivilschutz, Randenstrasse 34, 8204 Schaffhausen, zuständig (Tel. 052 632’72’94).

Sie sind Bürger eines EG/EFTA-Staates oder eines Drittstaates

Wir brauchen für die Abmeldung:

  • die neue Wohnadresse
  • den Reisepass (zum Ausstempeln, falls Anmeldung mit Reisepass und nicht mit Personalausweis erfolgte).
  • den Ausländerausweis


 

Kontakt / Kontaktperson: Einwohnerkontrolle Beringen
Belhida Mamuti
052 687 24 24
Email: 
Webseite: 
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