Wenn Sie für mehr als 3 Monate ins Ausland gehen, ist in der Regel eine Abmeldung vorgesehen. Allerdings können Ausnahmen gemacht werden, wenn der Aufenthalt nicht länger als ein Jahr dauert. Besprechen Sie Ihren Auslandaufenthalt mit unserer Einwohnerkontrolle und unserer Steuerverwaltung.
Sie sind Schweizer Bürger
Wir brauchen für die Abmeldung:
- die neue Wohnadresse
- den Schriftenempfangsschein
Militärdienstpflichtige müssen zudem die militärischen Vorschriften beachten. Dafür ist das Amt für Militär und Zivilschutz, Randenstrasse 34, 8204 Schaffhausen, zuständig (Tel. 052 632’72’94).
Sie sind Bürger eines EG/EFTA-Staates oder eines Drittstaates
Wir brauchen für die Abmeldung:
- die neue Wohnadresse
- den Reisepass (zum Ausstempeln, falls Anmeldung mit Reisepass und nicht mit Personalausweis erfolgte).
- den Ausländerausweis
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