Am 1. März 2010 wird der neue Schweizer Pass mit elektronisch gespeicherten biometrischen Daten - der so genannete E-Pass 10 - schweizweit eingeführt.
Der E-Pass 10 ist eine Weiterentwicklung des E-Passes 06. Auf dem Chip werden zusätzlich zum Gesichtsbild und zu den Ausweisdaten zwei Fingerabdrücke gespeichert. Damit können Missbräuche besser verhindert und die Identität schneller und zweifelsfrei überprüft werden.
Als assoziierter Schengen-Staat ist die Schweiz verpflichtet, spätestens ab 1. März 2010 nur noch den E-Pass 10 auszustellen. Die definitive Einführung stellt eine internationale Verpflichtung dar, deren Erfüllung die Reisefreiheit der Schweizerinnen und Schweizer sicherstellt.
Mit dem neuen Antragsverfahren für den E-Pass wird auch das Verfahren für die Identitätskarte angepasst.
Die Ausweise sind neu nicht mehr bei der Wohnsitzgemeinde, sondern beim Passbüro Schaffhausen zu beantragen.
Um einen Termin für die Biometrieerfassung zu vereinbaren muss vorgängig ein Antrag gestellt werden. Erst nach erfolgter Antragsaufnahme kann ein Termin gebucht werden. Ein Antrag kann online über www.schweizerpass.ch (Antragsformular E-Pass 10) oder telefonisch 052 632 74 78 (Passbüro Schaffhausen) gestellt werden.
|