Öffentliche Auflage des Quartierplans «Underem Benze»
Gestützt auf Art. 14 sowie 17 und 18 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz) vom 1. Dezember 1997 werden folgende Unterlagen zusammen mit dem zugehörigen Planungsbericht auf der Gemeindekanzlei, Beringen, Zelgstrasse 8, 8222 Beringen, während der Öffnungszeiten vom 5. bis 25 Februar 2010 öffentlich aufgelegt:
- Bauvorschriften
- Plan 1: Erschliessung 1:500
- Plan 2: Bebauung und Umgebung 1:500
Die Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Gemeinde www.beringen.ch abrufbar.
Wer vom oben genannten Baulinienplan berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse dartut, kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Beringen schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache muss einen Antrag enthalten und ist zu unterzeichnen.
18. Januar 2010 Der Gemeinderat