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Stellungnahme des Gemeinderates
Anfang November musste der Gemeinderat Beringen überrascht zur Kenntnis nehmen, dass das Gebiet Südranden in die Standortevaluation für ein geologisches Tiefenlager für schwach und mittelaktive Abfälle involviert ist.
Der Gemeinderat Beringen ist erfreut, dass sich der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen so stark für die Wahrung der Interessen der Schaffhauser Bevölkerung einsetzen wird. Er schliesst sich den Ausführungen in der nachfolgend abgedruckten Stellungnahme des Regierungsrates vom 6. November an. Er selbst wird sich, zusammen mit den Behörden anderer betroffener Gemeinden, entschieden gegen ein geologisches Tiefenlager in unserer Region einsetzen.
Damit sich die Einwohnerinnen und Einwohner selbst ein Bild über ein geologisches Tiefenlager und das laufende Verfahren machen können, stehen in der Gemeindeverwaltung Informationsschriften zur Verfügung.
Weitergehende Informationen finden Sie unter anderem auch unter (in alphabetischer Reihenfolge): Bundesamt für Energie KLAR! SCHWEIZ Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle Schweizerische Energiestiftung
Beringen, 17. November 2008 Gemeinderat Beringen
Stellungnahme der Schaffhauser Kantonsregierung vom 6. November 2008 zu den Standortvorschlägen für geologische Tiefenlager
Regierungsrat lehnt Standortregionen "Südranden" und "Zürcher Weinland" ab
Im Rahmen des „Sachplans geologische Tiefenlager“ hat die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) verschiedene potentielle Standortregionen für geologische Tiefenlager in der Schweiz benannt. Davon ist auch der Kanton Schaffhausen betroffen. Wie zu erwarten war, steht zur Lagerung hochradioaktiver Abfälle unter anderem das unmittelbar benachbarte Zürcher Weinland zur Diskussion. Überraschend ist aber die Benennung des geologischen Standortgebietes "Südranden" für schwach- und mittelaktive Abfälle (u.a. aus Spitälern und Forschung). Hier wären die Gemeinden Neuhausen am Rheinfall, Beringen, Guntmadingen, Neunkirch und Wilchingen tangiert. Der Regierungsrat ist gesetzlich zum Widerstand gegen einen möglichen Standort eines Tiefenlagers im Kanton Schaffhausen verpflichtet. Weil zudem ein Tiefenlager in der unmittelbaren Zürcher Nachbarschaft die Standortattraktivität unserer Region als Lebens- und Wirtschaftsraum gleich stark beeinträchtigt wie ein solches im Kanton, lehnt der Regierungsrat beide Standorte "Südranden" sowie "Zürcher Weinland" ab.
Standortattraktivität gefährdet
Der Standortvorschlag der Nagra zur Lagerung hochradioaktiver Abfälle im Zürcher Weinland überrascht nicht, nachdem der Bundesrat Mitte 2006 den Entsorgungsnachweis der Nagra für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle im Opalinuston als erbracht beurteilt hat. Eine neue Situation für den Kanton Schaffhausen ergibt sich dagegen mit der Bezeichnung des Südrandens als mögliches Standortgebiet für schwach- und mittelaktive Abfälle. Im Rahmen der Erarbeitung des Sachplans geologische Tiefenlager hat der Regierungsrat immer wieder mit Nachdruck auf die besondere Situation des Kantons Schaffhausen hingewiesen. Schon heute müssen vom Kanton Schaffhausen grösste Anstrengungen unternommen werden, um im Rahmen des nationalen und internationalen Standortwettbewerbs bestehen zu können. Vordringliches Ziel des Regierungsrates ist es, die Standortattraktivität des Kantons als Lebens- und Wirtschaftsraum für die Bevölkerung weiter zu erhalten und zu fördern.
Von den beiden Standorten sind rund 80% der Schaffhauser Bevölkerung bzw. der Siedlungsflächen im Kanton betroffen. Es ist davon auszugehen, dass die Lagerung radioaktiver Abfälle im Kanton bzw. in der unmittelbaren Nachbarschaft im Zürcher Weinland negative sozioökonomische Auswirkungen auf den Lebens- und Wirtschaftsraum Schaffhausen zeitigen wird. Zudem wird die weitgehend intakte und naturnahe Kulturlandschaft negativ beeinflusst. Die damit verbundene Verschlechterung der Standortattraktivität unserer Region steht in klarem Widerspruch zu der von der Kantonsregierung verfolgten Strategie, im Kanton Schaffhausen nachhaltiges Wachstum zu erreichen durch die Erhöhung der Standortattraktivität. Weiter sind gemäss kantonalem Gesetz gegen Atommüll-Lagerstätten die Behörden des Kantons Schaffhausen verpflichtet, mit allen rechtlichen und politischen Mitteln darauf hinzuwirken, dass auf Kantonsgebiet keine Lagerstätten für radioaktive Abfälle errichtet und keine vorbereitenden Handlungen vorgenommen werden. Im Mai 2008 hat der Kantonsrat zudem eine Motion für erheblich erklärt, welche die Pflicht zum Widerstand auch auf die angrenzende Nachbarschaft ausdehnen will. Der Regierungsrat lehnt aus diesen Gründen die Standorte "Südranden" sowie "Zürcher Weinland" ab.
Die vom Regierungsrat parallel zum hängigen Sachplanverfahren angestrebte Studie über die konkreten sozioökonomischen Auswirkungen eines allfälligen Tiefenlagers im Zürcher Weinland (Benken) für den Kanton Schaffhausen wird nun im Hinblick auf die neue mögliche Standortregion des Südrandens erweitert. Die entsprechenden Mittel werden im Budget 2009 eingestellt.
Standortsuche – kein Standortentscheid
Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass die Benennung potentieller Standortregionen noch kein Standortentscheid ist. Die Standortsuche erfolgt im Rahmen des sogenannten Sachplanverfahrens in drei Etappen und dauert rund zehn Jahre. Auftrag der Nagra war es, die Standortgebiete ausschliesslich aufgrund geologischer und sicherheitstechnischer Kriterien sowie der technischen Machbarkeit auszuwählen. Das vom Bund geleitete Sachplanverfahren bietet den Rahmen, die Mitwirkungsmöglichkeiten sowie sämtliche sicherheitstechnischen, wirtschaftlichen, ökologischen und politischen Aspekte zu behandeln.
In der nun laufenden ersten Etappe, die rund zweieinhalb Jahre dauert, werden die Standortvorschläge sicherheitstechnisch überprüft und es wird eine raumplanerische Bestandesaufnahme vorgenommen. Nach Anhörung der Kantone, Nachbarstaaten und politischen Parteien entscheidet der Bundesrat, welche Standortgebiete in den Sachplan aufgenommen werden. Diese sollen dann in einer zweiten Etappe auf mindestens zwei Standorte pro Abfallkategorie eingegrenzt werden. In der dritten Etappe wird über den definitiven Standort entschieden. Mit diesem Entscheid ist nicht vor 2018 zu rechnen.
Der Regierungsrat verschliesst sich diesem mehrjährigen Evaluationsprozess nicht. Er wird allerdings seinem gesetzlichen Auftrag zur Wahrung der Interessen der Schaffhauser Bevölkerung unter Einbezug der Bevölkerung und der Gemeinden mit Entschlossenheit nachkommen.
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