Im September wurden Sie eingeladen uns Ihre Wünsche und Anregungen zur Revision der Nutzungsplanung der Gemeinde Beringen mitzuteilen.
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Schaffung einer in der Nähe des Dorfzentrums gelegenen Zone für den Bau von alters- und behindertengerechten Wohnungen. Beziehungsweise Reservation von bestimmten Grundstücken, die alters- und behindertengerecht bebaut werden sollten.
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Erweiterung der Materialabbauzone.
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Erhaltung von gewachsenen Quartierstrukturen. Verstärkte Miteinbeziehung der Anstösser durch frühzeitigere Projektinformation, Schaffung einer Möglichkeit zur Abstimmung und Einigung von Bauherrschaft und Quartierbewohnern sowie Ausdehnung des Einspracherechts von Anstössern. Autoabstellplätze und Spielplätze sollten in ausreichender Zahl bzw. Grösse bereits in der Planung ausgewiesen werden. Die 30-er Zone ist neu zu definieren und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auszustatten. Im Industrie- und Gewerbegebiet sind durch entsprechende Auflagen Emissionen zu verhindern. Ausserdem muss gegenüber Wohnquartieren ein optischer und ästhetischer Schutz erstellt werden. Insgesamt sollte eine verstärkte Kontrolle der Einhaltung der Bauauflagen erfolgen; Vor allem auch der Auflagen gegenüber Nachbarschaft und Quartierbewohnern.
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Erhöhung der erlaubten Fassadenlänge in der Wohnzone 1 von 25 m (gemäss Planungszone) wieder auf 46 m (so gestattet vor der Einführung der Planungszone) zumindest für zweispännige Terrassenhäuser.
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Diverse naturschutzrelevante Vorschläge.
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Verschiebung der Bauzonengrenze bis zur Waldgrenze (Anpassung der Erschliessung).
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Prüfung der Lärmbelastung der Wohngebiete durch Industrie- und Verkehrslärm (Einführung eines Lärmkatasters).
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Erhalt / Förderung der Lebensqualität in allen Zonen. Insbesondere auch der Zonen, die an die Kernzone angrenzen.
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Zonenränder sollten insofern aufgewertet werden, als dass sie nicht Beeinträchtigungen für Altbauten einfach in Kauf nehmen. Die Zonen sollten entflechtet werden in der Zone Wohnen/Gewerbe/Dienstleistungen. Die innere Verdichtung muss mit einer Quartierplanpflicht einhergehen. Aufwertung des Zentrums.
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Kein weiterer Ausbau von Wohnquartieren. Erhaltung der Attraktivität des dörflichen Charakters des Ortes mit der bisherigen Streuung von Wohn- und Grünflächen. Erhaltung der bisherigen Dorfstruktur und der Naturräume durch Erhaltung zusammenhängender grösserer nicht bebauter Flächen. Keine Notwendigkeit eine DB-Haltestelle Beringen Ost. Mässige Ausweitung des Industriequartiers südlich der Bahnlinie durch kleinere Einzel-Betriebe und grössere Grünzonen zwischen den Industriegebäuden sowie Vorsehen von Dachbegrünung. Aufwertung des Dorfzentrums.
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Ausgehend von der Annahme, dass die Grundstücke in der Zone "Option Arbeiten" erhebliche Kiesvorkommen enthalten, sollen diese Kiesvorkommen in dieser Zone genutzt werden, bevor sie überbaut werden und der Kies nicht mehr nutzbar ist.
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Ensembleschutz für das Quartierbild der typischen Engehäuser aus den Baujahren 1944 - 45.
Weitere Wünsche und Anregungen sind auch weiterhin noch willkommen. Teilen Sie diese der Gemeinderatskanzlei Beringen mit.