Sie müssen sich persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle Beringen abmelden.
Sie sind Schweizer Bürger
Sie müssen sich spätestens am Tage des Wegzuges abmelden und Ihre neue Adresse angeben. Der Heimatschein wird Ihnen zurückgegeben, damit Sie sich in der neuen Gemeinde anmelden können.
Wir brauchen für die Abmeldung:
- die neue Wohnadresse
- den Schriftenempfangsschein
Sie sind Bürger eines EG/EFTA-Staates oder eines Drittstaates
Wir brauchen für die Abmeldung (spätestens am Tage des Wegzuges):
- die neue Wohnadresse
- den Reisepass (zum Ausstempeln, falls Anmeldung mit Reisepass und nicht mit Personalausweis erfolgte).
|