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Abmeldung in der Wohngemeinde

Sie verlassen unsere Gemeinde?
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnsitz alles Gute.

Sie müssen sich persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle Beringen abmelden.

Sie sind Schweizer Bürger

Sie müssen sich spätestens am Tage des Wegzuges abmelden und Ihre neue Adresse angeben. Der Heimatschein wird Ihnen zurückgegeben, damit Sie sich in der neuen Gemeinde anmelden können.

Wir brauchen für die Abmeldung:

  • die neue Wohnadresse
  • den Schriftenempfangsschein


Sie sind Bürger eines EG/EFTA-Staates oder eines Drittstaates

Wir brauchen für die Abmeldung (spätestens am Tage des Wegzuges):

  • die neue Wohnadresse
  • den Reisepass (zum Ausstempeln, falls Anmeldung mit Reisepass und nicht mit  Personalausweis erfolgte).


 

Kontakt / Kontaktperson: Einwohnerkontrolle Beringen
Gabriela Amstutz
052 687 24 24
Email: 
Webseite: 
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